Arbeits- & Sozialrecht

Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Rechtsbereiche

Als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Arbeitsrecht und Sozialrecht beraten wir Sie in folgenden Rechtsbereichen:

Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen

Arbeits- und sozialgerichtliche Verfahren

Kündigungsanfechtung

Schadenersatz bei ungerechtfertigter Entlassung

Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit

PIRKER RECHTSANWALTSKANZLEI

MMag. Lisa Pirker

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Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit Rechtsanwältin MMag. Lisa Pirker, Rechtsanwalt für Arbeits- & Sozialrecht in Salzburg, telefonisch unter +43 662 871104

per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu 

Häufig gestellte Fragen

Sie wollen einen Arbeitsvertrag erstellen oder prüfen lassen?

Wir überprüfen Ihren Arbeitsvertrag auf nachteilige oder unwirksame Klauseln oder erstellen Ihnen einen präzise formulierten Arbeitsvertrag. Damit haben Sie während und nach Ihres Dienstverhältnisses Rechtssicherheit.

Sie wurden gekündigt oder entlassen?

Die Frist für die Klagserhebung ist 14 Tage nach Erhalt der Kündigung oder Entlassung. Danach kann diese nicht mehr angefochten werden. Für den Fall, dass Sie eine ungerechtfertigte Entlassung oder Kündigung erhalten haben, melden Sie sich zeitgerecht bei uns, um die Kündigung oder Entlassung rechtzeitig zu bekämpfen.

Ihr Arbeitsgeber zahlt Ihr Gehalt oder Ihre Überstunden nicht aus?

Ihr Entgelt muss spätestens am Ende jeden Monats bezahlt werden. Vereinbarung, wonach das Entgelt zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt wird, sind nichtig. Sollte sich Ihr Arbeitgeber weigern, Ihren Lohn pünktlich oder überhaupt zu bezahlen, helfen wir Ihre Ansprüche geltend zu machen. Entgelt- und Lohnforderungen sowie Ansprüche auf Auslagenersatz verjähren grundsätzlich binnen drei Jahren, es können allerdings in Kollektivverträgen auch kürzere Fristen vorgesehen sein.

Ihnen wurde das Pflegegeld gestrichen oder gekürzt?

Wenn Ihre Pflegestufe ungerechtfertigt herabgestuft oder Ihnen das Pflegegeld gänzlich gestrichen wurde, helfen wir Ihnen, die Pflegegeldstufe wieder zu bekommen. Dies erfolgt durch einen Antrag bei Gericht.

Ihre Firma möchte Sie nach dem Mutterschutz oder der Karenz nicht wieder einstellen oder bewilligt Ihnen keine Teilzeit nach dem Mutterschutzgesetz?

Bis zum 24. Lebensmonat des Kindes haben Sie Anspruch auf Karenz. Bis zum Ablauf von vier Wochen nach Beendigung der Karenz besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Sollte sich Ihr Dienstgeber weigern, Sie nach der Karenz wieder zu beschäftigen, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich und außergerichtlich durch. Bis zum siebten Geburtstag Ihres Kindes können Sie je nach Betriebsgröße und Dienstjahren Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Dabei haben Sie einen besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Wir helfen Ihnen in sämtlichen Fragen rund um KarenzMutterschutz und Elternteilzeit.

Wir übernehmen als Ihr Rechtsanwalt in Salzburg für Arbeitsrecht und für Sozialrecht die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten