Unternehmen in der Krise

Unternehmen in der Krise – rechtssicher durch Sanierung, Insolvenz und Neustart.

Zwischen Licht und Schatten – Unternehmensberatung im Zyklus des Lebens.

Der Fokus unseres Beratungsansatzes liegt auf den entscheidenden Momenten im Lebenszyklus eines Unternehmens – von der Gründung („Geburt“) über die Wachstumsphase („Pubertät“) bis zur Restrukturierung oder Sanierung („Midlife-Crisis“) und schließlich der Übergabe, dem Verkauf („Wiedergeburt“) oder einer geordneten Liquidation („Tod“) – wir stehen unseren Mandanten in jeder dieser Schlüsselsituationen mit klarem Blick und erprobter Expertise zur Seite.

Jedes Unternehmen hat seine Geschichte.

Manche beginnen mit einem lauten Knall – die Gründung: ein Aufbruch, eine Idee, der erste Schritt ins Ungewisse. Dann kommt das Wachstum – ungestüm, wild, fordernd. Eine Zeit, in der alles möglich scheint, aber vieles entgleiten kann. Die Pubertät eben. Früher oder später kommt die Midlife-Crisis: Zahlen wackeln, Strukturen bröckeln, Gewissheiten fallen. Dann braucht es einen klaren Kopf – und jemanden, der nicht zurückzuckt, wenn es unbequem wird. Manche finden den Weg zurück ins Licht: durch Übergabe, Verkauf – eine Wiedergeburt vielleicht. Andere wählen den letzten Ausweg: die geordnete Liquidation – das leise Ende, bevor der Abgrund ruft.

Wir sind da, wenn Entscheidungen keine Leichtigkeit mehr kennen. Wenn ein Unternehmen mehr braucht als nur Beratung – sondern Haltung.

Gerade in Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit oder finanzieller Schieflage braucht es klare rechtliche Orientierung, strategische Entscheidungen und einen Partner, der Unternehmer versteht. Wir begleiten Unternehmen und deren Entscheidungsträger durch komplexe Krisensituationen – mit dem Ziel, Lösungen aufzuzeigen, Haftungsrisiken zu minimieren und vorhandene Potenziale zu sichern.

Ob frühzeitige Sanierung, insolvenzrechtliche Beratung, Geschäftsführerhaftung oder Chancen für einen Neustart: Unsere anwaltliche Unterstützung verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis – diskret, effizient und lösungsorientiert.

Als gerichtlich bestellte Masseverwalter (Insolvenzverwalter) werden wir regelmäßig mit der Sanierung oder Abwicklung von Unternehmen betraut. Diese praktische Erfahrung fließt direkt in unsere anwaltliche Beratung ein – mit einem geschärften Blick für wirtschaftliche Realitäten, gerichtliche Abläufe und strategische Chancen in Krisensituationen.

Unsere Leistungen

Begleitung bei Sanierung und Restrukturierung

Rechtliche Unterstützung im Insolvenzverfahren

Beratung zu Haftung und Geschäftsführerpflichten

Vertretung von Gläubigerinteressen

Gestaltung des unternehmerischen Neustarts

Warum wir?

Erfahrung als gerichtlich bestellte Masseverwalter

Juristische und wirtschaftliche Doppelkompetenz

Frühzeitige und präventive Krisenberatung

Diskretion und Klartext

Verkauf in Insolvenz:

PIRKER RECHTSANWALTSKANZLEI

MMag. Lisa Pirker

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telefonisch unter +43 662 871104

per E-Mail unter kanzlei@anwalt-salzburg.eu 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Sanierung in der Unternehmensberatung?

Eine Sanierung bezeichnet die gezielte Neuausrichtung eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens. Ziel ist es, die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern – durch finanzielle, rechtliche und organisatorische Maßnahmen.

Wann sollte ein Unternehmen über eine Restrukturierung nachdenken?

Anzeichen wie sinkende Umsätze, Liquiditätsengpässe oder zunehmender Druck durch Gläubiger deuten auf Handlungsbedarf hin. Wer frühzeitig eine Unternehmensrestrukturierung einleitet, kann eine Insolvenz vermeiden und das Unternehmen stabil neu aufstellen.

Welche Leistungen bieten wir bei der Sanierung und Restrukturierung an?

Wir entwickeln umfassende Sanierungskonzepte, begleiten deren rechtssichere Umsetzung und führen Verhandlungen mit Gläubigern, Banken und Investoren. Unsere Leistungen reichen von der Analyse über die finanzielle Neustrukturierung bis hin zur operativen Umsetzung.

Was umfasst ein nachhaltiges Sanierungskonzept für Unternehmen?

Ein tragfähiges Sanierungskonzept enthält:

  • Analyse der wirtschaftlichen Lage
  • Aufarbeitung von Finanzierungsmodell und Kapitalstruktur
  • Prüfung von Möglichkeiten der Umschuldung
  • Personelle und organisatorische Maßnahmen
  • Prüfen der strategischen Neuausrichtung
  • Rechtliche Umsetzung unter Einhaltung insolvenzrechtlicher Vorgaben
Wie läuft eine Unternehmensrestrukturierung ab?

Eine professionelle Restrukturierung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Analyse von Finanzkennzahlen und Geschäftsmodell
  2. Konzepterstellung mit Maßnahmenplan
  3. Stakeholder-Management (Banken, Gläubiger, Eigentümer)
  4. Rechtliche Umsetzung und operative Durchführung
  5. Monitoring und Anpassung
Welche rechtlichen Aspekte sind bei einer Sanierung wichtig?

Bei Sanierungen sind insolvenzrechtliche Vorgaben, Gläubigerschutz, Haftungsfragen sowie bestehende Verträge zu beachten. Wir sorgen für rechtliche Sicherheit bei jedem Schritt – von der Gläubigerverhandlung bis zur gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung.

Kann eine Sanierung ohne Insolvenz gelingen?

Ja. In vielen Fällen lässt sich eine außergerichtliche Sanierung umsetzen – z. B. durch Restrukturierungspläne, Refinanzierung oder Eigenkapitalmaßnahmen. Jeder Fall ist ein Einzelfall und es muss individuell entschieden werden, ob eine Sanierung mit oder ohne gerichtlichem Sanierungsverfahren vorteilhafter ist.

Was ist ein Insolvenzverfahren und wann wird es eröffnet?

Ein Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist. Ziel ist entweder die geordnete Abwicklung (Liquidation) oder die Sanierung und Fortführung des Unternehmens unter gerichtlicher Aufsicht.

Wann ist ein Insolvenzverfahren unausweichlich?

Wenn keine tragfähige Sanierung mehr möglich ist und die Liquiditätslücken nicht mehr geschlossen werden können, ist ein Insolvenzverfahren der rechtlich korrekte Schritt. Eine verspätete Insolvenzanmeldung kann zu Haftungsrisiken für Geschäftsführer führen.

Wie begleiten wir Unternehmen im Insolvenzverfahren?

Wir werden regelmäßig von Gerichten als Masseverwalter bestellt. Wir führen Unternehmen mit dem Ziel der Fortführung oder sorgen für eine geordnete Abwicklung. Dabei achten wir auf rechtliche Sicherheit, Gläubigerschutz und transparente Kommunikation. Zudem treten wir häufig als Schuldnervertreter auf. Dabei unterstützen wir Unternehmen vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Was macht ein Masseverwalter im Insolvenzverfahren?

Der Masseverwalter verwaltet und sichert das Vermögen der insolventen Gesellschaft, prüft Ansprüche und führt ggf. den operativen Betrieb fort. Ziel ist es, bestmögliche Quoten für Gläubiger zu erzielen und – wenn möglich – eine Sanierungumzusetzen.

Kann ein Unternehmen trotz Insolvenz fortgeführt werden?

Ja. Sofern kein höherer Ausfall für die Gläubiger zu erwarten ist, wird ein Unternehmen auch nach Insolvenzeröffnung fortgeführt. Dies ausschließlich in Begleitung eines gerichtlich bestellten Masseverwalters. In diesem Fall spricht man von einem Sanierungsverfahren. Es gibt Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung und Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.

Was müssen Unternehmer bei drohender Insolvenz beachten?

Sobald eine Zahlungsunfähigkeit und/oder eine Überschuldung erkennbar ist, sind die Geschäftsführer verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu setzen. Wir beraten diskret und rechtzeitig, um Haftungsrisiken zu vermeiden und alle Handlungsoptionen auszuschöpfen – von der außergerichtlichen Sanierung bis zur Unterstützung bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Welche Pflichten haben Geschäftsführer in Österreich?

Geschäftsführer sind generell verpflichtet, Unternehmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu führen (§ 25 GmbHG). Dazu zählen u. a. die Überwachung der Zahlungsfähigkeit und ordnungsgemäße Buchführung. Im Falle einer drohenden Insolvenz sind die Geschäftsführer u.a. verpflichtet rechtzeitig Schritte für eine Restrukturierung in die Wege zu leiten oder die rechtzeitige Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu veranlassen (Achtung: Gefahr der Insolvenzverschleppung und somit der persönlichen Haftungsfolgen des Geschäftsführers).

Wann haften Geschäftsführer persönlich?

Eine persönliche Haftung droht insbesondere bei:

  • verspäteter Stellung des Insolvenzeröffnungsantrages (spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit)
  • Pflichtverletzungen (z. B. Steuerschulden oder Schulden bei Sozialversicherungsträgern)
  • Verstoß gegen Gläubigerschutzpflichten (z.B. Bevorzugung von einzelnen Gläubigern)
  • Verletzung von Melde-, Kontroll- oder Überwachungspflichten
Wie kann man als Geschäftsführer Haftungsrisiken vermeiden?

Durch frühzeitige Risikoanalyse, rechtzeitige Reaktion auf wirtschaftliche Probleme, dokumentierte Entscheidungsprozesse und professionelle Beratung. Wir unterstützen bei der Prävention ebenso wie im Krisenfall.

Was tun, wenn sich wirtschaftliche Schwierigkeiten abzeichnen?

Spätestens wenn Liquiditätsprobleme auftreten, sollte eine rechtliche und wirtschaftliche Analyse erfolgen. Wir zeigen Handlungsoptionen auf, strukturieren Sanierungsmaßnahmen und sichern Ihre persönlichen Interessen.

Können auch ehemalige Geschäftsführer haftbar gemacht werden?

Ja, die Haftung kann auch rückwirkend greifen, etwa bei unterlassener Insolvenzanmeldung während der aktiven Geschäftsführertätigkeit. Auch faktische Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen haftbar sein.

Was bedeutet Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren?

Gläubigervertretung heißt: Wir setzen Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren eines Schuldners rechtlich durch – von der fristgerechten Anmeldung bis zur Vertretung bei Gläubigerversammlungen und Anfechtungsprüfungen.

Wie kann ich als Gläubiger Forderungen in einem Insolvenzverfahren anmelden?

Forderungen müssen fristgerecht beim Insolvenzgericht eingebracht und korrekt begründet werden. Wir übernehmen die vollständige Forderungsanmeldung, inklusive Prüfung der Belege und rechtlichen Argumentation zur Sicherstellung der bestmöglichen Quote.

Was ist eine Insolvenzanfechtung?

Im Insolvenzverfahren wird geprüft, ob Zahlungen oder Vermögensverschiebungen vor Eröffnung des Verfahrens angefochten werden können. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Vermögensverschiebungen mit einer Begünstigungsabsicht und/oder einer Benachteiligungsabsicht bzw. in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit gemacht wurden.

Welche Rechte habe ich als Gläubiger im Insolvenzverfahren?

Als Gläubiger haben Sie Anspruch auf Beteiligung am Verfahren, Teilnahme an Gläubigerversammlungen, Einsicht in das Vermögensverzeichnis und das Recht auf Verteilung einer Insolvenzquote. Wir sichern diese Rechte und vertreten Sie aktiv vor Gericht und gegenüber dem Masseverwalter.

Lohnt sich die Forderungsanmeldung bei geringen Beträgen?

Auch bei kleineren Forderungen kann sich die Anmeldung lohnen – insbesondere, wenn eine gute Insolvenzquote oder Masse vorhanden ist. Wir beraten im Vorfeld über Kosten-Nutzen-Verhältnis und übernehmen die gesamte Abwicklung, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Alternativ kann bei geringen Beträgen die Forderungsanmeldung durch einen der Gläubigerschutzverbände erfolgen.

Wie schnell muss ich als Gläubiger reagieren?

Insolvenzverfahren sind fristgebunden. Forderungen müssen in der Regel binnen Wochen nach Eröffnung angemeldet werden. Je früher Sie uns beauftragen, desto besser können wir Ihre Rechte sichern und Ansprüche durchsetzen.

Ist ein wirtschaftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich?

Ja – eine Insolvenz bedeutet nicht das Ende unternehmerischer Tätigkeit, sondern kann auch als befreiender Neustart gesehen werden. Mit einer klaren Strategie, rechtlicher Absicherung und professioneller Begleitung ist ein erfolgreicher Neustart möglich – sei es in der bestehenden Struktur oder in einer gänzlich neuen Struktur.

Wie unterstützen wir Unternehmer beim Neubeginn nach der Krise?

Wir begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung eines unternehmerischen Neustarts – von der Auswahl der passenden Rechtsform über Geschäftsmodell-Optimierung bis hin zur Kommunikation mit Banken, Behörden und ehemaligen Gläubigern.

Welche rechtlichen Aspekte sind beim Neustart zu beachten?

Wichtig sind u. a. insolvenzrechtliche Nachwirkungen, Haftungsfragen, etwaige Sperrfristen, Datenschutzthemen und mögliche Einschränkungen bei Unternehmensgründungen. Wir sorgen für rechtliche Klarheit und Sicherheit ab dem ersten Schritt.

Kann ich nach einer gescheiterten unternehmerischen Tätigkeit wieder Geschäftsführer einer Gesellschaft werden?

Grundsätzlich ja – sofern keine gerichtlichen und/oder gewerberechtlichen Beschränkungen (z. B. Berufsverbote) verhängt wurden. Wir prüfen im Einzelfall, ob und unter welchen Voraussetzungen eine erneute Geschäftsführerposition rechtlich zulässig ist.

Welche strategischen Schritte sind beim unternehmerischen Neustart wichtig?

Ein erfolgreicher Neustart erfordert:

  • saubere Analyse der Vergangenheit
  • realistisches Geschäftsmodell
  • klare Finanzierungsstrategie
  • professionelle Kommunikation
  • rechtlich sichere Neugründung oder Reorganisation

Wir begleiten alle Schritte individuell und lösungsorientiert.

Welche Risiken bestehen bei einem schnellen Wiedereinstieg?

Fehlerhafte Vertragsübernahmen, Altlasten, unklare Haftungsfragen oder überschneidende Gläubigeransprüche können den Neustart gefährden. Wir identifizieren diese Risiken frühzeitig und entwickeln rechtssichere Lösungen.

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