Masseverwalter im Insolvenzverfahren

Aufgaben, Zusammenarbeit und Bedeutung

Der Masseverwalter – in Unternehmensinsolvenzen oft auch als Insolvenzverwalter bezeichnet – spielt eine zentrale Rolle in österreichischen Insolvenzverfahren. Er wird vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt, um die Insolvenzmasse – das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners – zu sichern, zu verwalten und bestmöglich zu verwerten. Ziel ist es, die Gläubiger nach den Vorgaben der österreichischen Insolvenzordnung (IO) gleichmäßig und gerecht zu befriedigen.

Aufgaben des Masseverwalters

Zu den Kernaufgaben des Masseverwalters zählen:

  • Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse unmittelbar nach seiner Bestellung
  • Prüfung und Feststellung der Forderungen der Gläubiger im gerichtlichen Prüfungstermin
  • Verwertung von Vermögenswerten wie Immobilien, Unternehmensanteilen oder beweglichen Sachen
  • Erstellung von Berichten an das Insolvenzgericht und die Gläubiger
  • Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners während des Verfahrens
  • Prüfung von Anfechtungsansprüchen, um unrechtmäßige Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen

Zusammenarbeit mit Gericht und Gläubigerschutzverbänden

Der Masseverwalter arbeitet eng mit dem zuständigen Insolvenzgericht zusammen. Das Gericht überwacht den Ablauf des Verfahrens, prüft Berichte und Genehmigungsanträge des Masseverwalters und entscheidet über wesentliche Schritte – etwa die Zustimmung zu einem Sanierungsplan oder die Genehmigung der Verwertung größerer Vermögenswerte.

Wichtige Partner im Verfahren sind auch die Gläubigerschutzverbände – insbesondere der Kreditschutzverband von 1870 (KSV), der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) und die Creditreform. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, prüfen Forderungsanmeldungen und unterstützen den Masseverwalter durch fachliche Stellungnahmen. Diese enge Kooperation stellt sicher, dass das Verfahren transparent abläuft, die Insolvenzmasse gesichert bleibt und die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden.

Unsere Erfahrung als Masseverwalter

Mehrere unserer Mitarbeiter sind in der Insolvenzverwalterliste eingetragen. Regelmäßig werden sie von österreichischen Gerichten als Masseverwalter bestellt – ein deutliches Zeichen für unsere fachliche Kompetenz, hohe Vertrauenswürdigkeit und unser tiefgehendes Wissen im österreichischen Insolvenzrecht. Durch unsere langjährige Erfahrung gewährleisten wir eine professionelle Abwicklung, die sowohl rechtlich einwandfrei als auch wirtschaftlich effizient ist.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Privatinsolvenz (Schuldenregulierungsverfahren)?

Die Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem überschuldete Privatpersonen ihre Schulden in geordneten Bahnen abbauen können. Ziel ist die Restschuldbefreiung und ein finanzieller Neustart.

Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?

Jede natürliche Person, die zahlungsunfähig oder überschuldet ist und keine Aussicht hat, ihre Schulden in absehbarer Zeit vollständig zu begleichen, kann beim zuständigen Bezirksgericht ein Schuldenregulierungsverfahren beantragen.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Privatinsolvenz erfüllen?

Es muss Zahlungsunfähigkeit vorliegen, und der Schuldner muss bereit sein, sein pfändbares Einkommen über mehrere Jahre zur Tilgung der Schulden einzusetzen.

Wie läuft das Verfahren der Privatinsolvenz in Österreich ab?

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Bezirksgericht. Danach prüft das Gericht die Voraussetzungen und eröffnet gegebenenfalls das Schuldenregulierungsverfahren. Dieses kann über einen Zahlungsplan oder über ein Abschöpfungsverfahren abgewickelt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren?
  • Zahlungsplan: Vereinbarung einer Quote zwischen Schuldner und Gläubigern mit vereinbarten Rückzahlungen (Ratenzahlungen). Die Quote kann auch in Form einer Einmalzahlung abgeführt werden.
  • Abschöpfungsverfahren: Gerichtliche Anordnung, bei der ein Teil des Einkommens über drei bis fünf Jahre an Gläubiger abgeführt wird.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz in Österreich?

Die Dauer hängt in erster Linie davon ab, ob man mit den Gläubigern einen Zahlungsplan vereinbart oder ob ein Abschöpfungsverfahren zustande kommt. Im Abschöpfungsverfahren beträgt die Mindestdauer drei Jahre, in vielen Fällen bis zu fünf Jahre. Wird ein Zahlungsplan vereinbart, kann die Privatinsolvenz bereits nach mehreren Monaten abgeschlossen werden.

Was passiert mit meinem Einkommen und Vermögen während der Privatinsolvenz?

Nur das pfändbare Einkommen wird an die Gläubiger abgeführt. Ein unpfändbarer Grundbetrag bleibt zur Sicherung des Lebensunterhalts. Vermögen kann – je nach Verfahren – verwertet werden.

Kann ich während der Privatinsolvenz ein Konto oder eine Kreditkarte haben?

Ein Girokonto ist möglich, jedoch oft nur als Basiskonto ohne Überziehungsrahmen. Kreditkarten werden in der Regel nicht gewährt.

Welche Folgen hat eine Privatinsolvenz für meine Bonität?

Die Insolvenz wird bei den Gläubigerschutzverbänden z.B. Kreditschutzverband (KSV), Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) und Creditreform (ÖVC) vermerkt und kann die Kreditwürdigkeit auch nach Abschluss des Verfahrens noch einige Jahre beeinflussen.

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Es können geringe Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls Anwaltskosten und/oder Beratungskosten anfallen.
Bitte beachten Sie, dass vor unserer Tätigkeit eine Akontozahlung zu leisten ist, die in vielen Fällen von Dritten – etwa aus dem Familien- oder Freundeskreis – bereitgestellt wird.

Kann ich während einer Privatinsolvenz selbstständig arbeiten?

Ja, auch Selbstständige können eine Privatinsolvenz durchlaufen. Das pfändbare Einkommen wird dann aus den erzielten Gewinnen berechnet.
Bitte beachten Sie jedoch, dass zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrages eines Schuldenregulierungsverfahrens keine selbstständige Tätigkeit vorliegen darf. Unternehmer – einschließlich Einzelunternehmer, Freiberufler und sonstige Selbstständige – müssen ihre Selbstständigkeit daher vor Antragstellung beenden.

Wie oft kann ich Privatinsolvenz beantragen?

Ein Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung kann in der Regel nur einmal in einem Zeitraum von zwanzig Jahren erlangt werden. Eine Privatinsolvenz mit Zahlungsplan ist jederzeit möglich, sofern in den letzten zehn Jahren kein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde und in den letzten fünf Jahren kein anderes Insolvenzverfahren anhängig war, das zur gerichtlichen Zurückweisung des Antrags geführt hat.

Welche Vorteile hat die Privatinsolvenz?
  • Geringe Verfahrenskosten
  • Schuldenfreiheit nach Verfahrensende
  • Vollstreckungsschutz
  • Geregelter Neuanfang mit rechtlicher Sicherheit
Welche Fehler sollte ich vor und während der Privatinsolvenz vermeiden?

Keine neuen Schulden machen, keine Vermögenswerte verschweigen und alle gerichtlichen und anwaltlichen Anweisungen einhalten.

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