Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979

16 Jan., 2022

Das Mutterschutzgesetz 1979 wird abermals wegen der Corona-Pandemie geändert. Die COVID-19-Freistellung für Schwangere wird bis 31.03.2022 verlängert.

Schwangere Frauen ohne vollständigen Impfschutz können weiterhin ab der 14. Schwangerschaftswoche von ihrer Arbeit freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass sie physischen Kontakt zu anderen Personen bei ihrer Arbeit nicht vermeiden können und keine alternative Beschäftigung möglich ist.

Haben Sie Fragen zur Änderung des Mutterschutzgesetzes, dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Dr. Bernhard Zettl, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Salzburg, telefonisch  unter +43 662 871104, per E-Mail oder online.

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