Unternehmen in der Krise – rechtssicher durch Sanierung, Insolvenz und Neustart.
Zwischen Licht und Schatten – Unternehmensberatung im Zyklus des Lebens.
Der Fokus unseres Beratungsansatzes liegt auf den entscheidenden Momenten im Lebenszyklus eines Unternehmens – von der Gründung („Geburt“) über die Wachstumsphase („Pubertät“) bis zur Restrukturierung oder Sanierung („Midlife-Crisis“) und schließlich der Übergabe, dem Verkauf („Wiedergeburt“) oder einer geordneten Liquidation („Tod“) – wir stehen unseren Mandanten in jeder dieser Schlüsselsituationen mit klarem Blick und erprobter Expertise zur Seite.

Jedes Unternehmen hat seine Geschichte.
Manche beginnen mit einem lauten Knall – die Gründung: ein Aufbruch, eine Idee, der erste Schritt ins Ungewisse. Dann kommt das Wachstum – ungestüm, wild, fordernd. Eine Zeit, in der alles möglich scheint, aber vieles entgleiten kann. Die Pubertät eben. Früher oder später kommt die Midlife-Crisis: Zahlen wackeln, Strukturen bröckeln, Gewissheiten fallen. Dann braucht es einen klaren Kopf – und jemanden, der nicht zurückzuckt, wenn es unbequem wird. Manche finden den Weg zurück ins Licht: durch Übergabe, Verkauf – eine Wiedergeburt vielleicht. Andere wählen den letzten Ausweg: die geordnete Liquidation – das leise Ende, bevor der Abgrund ruft.
Wir sind da, wenn Entscheidungen keine Leichtigkeit mehr kennen. Wenn ein Unternehmen mehr braucht als nur Beratung – sondern Haltung.
Gerade in Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit oder finanzieller Schieflage braucht es klare rechtliche Orientierung, strategische Entscheidungen und einen Partner, der Unternehmer versteht. Wir begleiten Unternehmen und deren Entscheidungsträger durch komplexe Krisensituationen – mit dem Ziel, Lösungen aufzuzeigen, Haftungsrisiken zu minimieren und vorhandene Potenziale zu sichern.
Ob frühzeitige Sanierung, insolvenzrechtliche Beratung, Geschäftsführerhaftung oder Chancen für einen Neustart: Unsere anwaltliche Unterstützung verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis – diskret, effizient und lösungsorientiert.
Als gerichtlich bestellte Masseverwalter (Insolvenzverwalter) werden wir regelmäßig mit der Sanierung oder Abwicklung von Unternehmen betraut. Diese praktische Erfahrung fließt direkt in unsere anwaltliche Beratung ein – mit einem geschärften Blick für wirtschaftliche Realitäten, gerichtliche Abläufe und strategische Chancen in Krisensituationen.

Unsere Leistungen

Begleitung bei Sanierung und Restrukturierung

Rechtliche Unterstützung im Insolvenzverfahren

Beratung zu Haftung und Geschäftsführerpflichten

Vertretung von Gläubigerinteressen

Gestaltung des unternehmerischen Neustarts
Warum wir?

Erfahrung als gerichtlich bestellte Masseverwalter

Juristische und wirtschaftliche Doppelkompetenz

Frühzeitige und präventive Krisenberatung

Diskretion und Klartext
Verkauf in Insolvenz:
Seegrundstück am Mattsee
Verkauf in Insolvenzverfahren.
Podcast Insolvenzvorbereitung & Krise
PIRKER RECHTSANWALTSKANZLEI
MMag. Lisa Pirker
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Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Privatinsolvenz (Schuldenregulierungsverfahren)?
Die Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem überschuldete Privatpersonen ihre Schulden in geordneten Bahnen abbauen können. Ziel ist die Restschuldbefreiung und ein finanzieller Neustart.
Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?
Jede natürliche Person, die zahlungsunfähig oder überschuldet ist und keine Aussicht hat, ihre Schulden in absehbarer Zeit vollständig zu begleichen, kann beim zuständigen Bezirksgericht ein Schuldenregulierungsverfahren beantragen.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Privatinsolvenz erfüllen?
Es muss Zahlungsunfähigkeit vorliegen, und der Schuldner muss bereit sein, sein pfändbares Einkommen über mehrere Jahre zur Tilgung der Schulden einzusetzen.
Wie läuft das Verfahren der Privatinsolvenz in Österreich ab?
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Bezirksgericht. Danach prüft das Gericht die Voraussetzungen und eröffnet gegebenenfalls das Schuldenregulierungsverfahren. Dieses kann über einen Zahlungsplan oder über ein Abschöpfungsverfahren abgewickelt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren?
- Zahlungsplan: Vereinbarung einer Quote zwischen Schuldner und Gläubigern mit vereinbarten Rückzahlungen (Ratenzahlungen). Die Quote kann auch in Form einer Einmalzahlung abgeführt werden.
- Abschöpfungsverfahren: Gerichtliche Anordnung, bei der ein Teil des Einkommens über drei bis fünf Jahre an Gläubiger abgeführt wird.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz in Österreich?
Die Dauer hängt in erster Linie davon ab, ob man mit den Gläubigern einen Zahlungsplan vereinbart oder ob ein Abschöpfungsverfahren zustande kommt. Im Abschöpfungsverfahren beträgt die Mindestdauer drei Jahre, in vielen Fällen bis zu fünf Jahre. Wird ein Zahlungsplan vereinbart, kann die Privatinsolvenz bereits nach mehreren Monaten abgeschlossen werden.
Was passiert mit meinem Einkommen und Vermögen während der Privatinsolvenz?
Nur das pfändbare Einkommen wird an die Gläubiger abgeführt. Ein unpfändbarer Grundbetrag bleibt zur Sicherung des Lebensunterhalts. Vermögen kann – je nach Verfahren – verwertet werden.
Kann ich während der Privatinsolvenz ein Konto oder eine Kreditkarte haben?
Ein Girokonto ist möglich, jedoch oft nur als Basiskonto ohne Überziehungsrahmen. Kreditkarten werden in der Regel nicht gewährt.
Welche Folgen hat eine Privatinsolvenz für meine Bonität?
Die Insolvenz wird bei den Gläubigerschutzverbänden z.B. Kreditschutzverband (KSV), Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) und Creditreform (ÖVC) vermerkt und kann die Kreditwürdigkeit auch nach Abschluss des Verfahrens noch einige Jahre beeinflussen.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Es können geringe Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls Anwaltskosten und/oder Beratungskosten anfallen.
Bitte beachten Sie, dass vor unserer Tätigkeit eine Akontozahlung zu leisten ist, die in vielen Fällen von Dritten – etwa aus dem Familien- oder Freundeskreis – bereitgestellt wird.
Kann ich während einer Privatinsolvenz selbstständig arbeiten?
Ja, auch Selbstständige können eine Privatinsolvenz durchlaufen. Das pfändbare Einkommen wird dann aus den erzielten Gewinnen berechnet.
Bitte beachten Sie jedoch, dass zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrages eines Schuldenregulierungsverfahrens keine selbstständige Tätigkeit vorliegen darf. Unternehmer – einschließlich Einzelunternehmer, Freiberufler und sonstige Selbstständige – müssen ihre Selbstständigkeit daher vor Antragstellung beenden.
Wie oft kann ich Privatinsolvenz beantragen?
Ein Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung kann in der Regel nur einmal in einem Zeitraum von zwanzig Jahren erlangt werden. Eine Privatinsolvenz mit Zahlungsplan ist jederzeit möglich, sofern in den letzten zehn Jahren kein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde und in den letzten fünf Jahren kein anderes Insolvenzverfahren anhängig war, das zur gerichtlichen Zurückweisung des Antrags geführt hat.
Welche Vorteile hat die Privatinsolvenz?
- Geringe Verfahrenskosten
- Schuldenfreiheit nach Verfahrensende
- Vollstreckungsschutz
- Geregelter Neuanfang mit rechtlicher Sicherheit
Welche Fehler sollte ich vor und während der Privatinsolvenz vermeiden?
Keine neuen Schulden machen, keine Vermögenswerte verschweigen und alle gerichtlichen und anwaltlichen Anweisungen einhalten.
salzburg.law
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